Gemeinnütziger Verein Kücknitz e. V.

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Herrentunnel – Demonstrationsverbot im Herrentunnel

 

Klage: Gemeinnütziger Verein Kücknitz e.V. gegen Hansestadt Lübeck

tunneldemo2Der Gemeinnützige Verein Kücknitz, vertreten durch den Vorsitzenden Georg Sewe, hat am 20.11.2007 beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen den Auflagenbescheid der Hansestadt Lübeck vom 23.08.2007, zur Beantragten und bereits am 26.08.2007 durchgeführten Demonstration, eingereicht. Hierin wurde dem GMVK als Antragsteller und damit dem Aktionsbündnis "Die Maut muss weg" ,die Einbeziehung des Herrentunnels in den Demonstrationsverlauf verboten.

Kern der Klage:

Der Betreiber des Bauwerkes hätte durch die Hansestadt Lübeck, auch als Vertragspartner, zur Mitwirkung und Gewährleistung der Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes verpflichtet werden müssen. Nach unserer Auffassung darf der Status einer öffentlichen Straße nicht nach belieben des Betreibers eingeschränkt werden. Die hierdurch erfolgende wirtschaftliche Einschränkung ist hin zu nehmen, da das Recht auf Demonstrationsfreiheit über wirtschaftliche Interessen stehen muss. Insoweit halten wir den Auflagenbescheid für rechtswidrig.

Der Prozess findet am 19.02.2008 um 10.00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig statt.

Klage – Kosten für den ÖPNV

Ein am Tag der Klageeinreichung am 20.11.2007 stattfindender Prozess zwischen Hansestadt Lübeck und Herrentunnelbetreiber, wurde von ca. 30 Mitgliedern des Aktionsbündnisses aus Lübeck verfolgt. Es ging um finanzielle Forderungen gegen den Stadtverkehr. Die Tunnelgesellschaft hat diesen Prozess verloren.

Vor Prozessbeginn fand eine Demonstration des Aktionsbündnis "Die Maut muss weg" gegen die Tunnelmauterhöhung statt (dies war der Ersatz für die am 05.09.2007 um 10 Uhr auf dem Markt vor dem Lübecker Rathaus geplante und verschobene Demo).